Mehr Geld für Zeitarbeiter?

Urteil

280.000 Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen könnten Anspruch auf mehr Lohn haben. Wie kürzlich das Arbeitsgericht Berlin entschied, sind Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam. Die Gemeinschaft sei nicht tariffähig, so das Gericht. (Az: 35 BV 17008/08)

Wird das Urteil rechtskräftig, könnten nach Schätzung der Gewerkschaft 40 Prozent der bundesweit 700.000 Zeitarbeiter rückwirkend mehr Lohn verlangen, und auch die Sozialversicherung bekäme einen Nachschlag. Die CGZP habe »Gefälligkeitstarifverträge« abgeschlossen, die es ermöglichten, Leiharbeitnehmer schlechter zu bezahlen als die Stammbelegschaft.

Hintergrund des Streits ist das so genannte Equal-Pay-Gebot. Die seit 2003 gültige gesetzliche Vorschrift besagt, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen müssen wie verg...


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