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Das Urteil von den zwei deutschen Diktaturen

Reizwort Unrechtsstaat: Vergleichen kann man grundsätzlich alles, doch darf man sich Schlussfolgerungen nicht entziehen

Die formelhaften Simpeleien in der zeitgenössischen Geschichtsschreibung laufen hierzulande mit Vorliebe darauf hinaus, die DDR in einem Atemzug mit dem Naziregime zu nennen. Wer die bruchlose Kontinuität bezweifelt, gilt immer noch als unverbesserlicher Verharmloser der zweiten deutschen Diktatur. Dabei gibt es eigentlich nur eine Methode, das Unrecht beider Epochen seriös zu vergleichen – ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147753.das-urteil-von-den-zwei-deutschen-diktaturen.html

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