Eigenleistung – wer haftet?

Baurat

»Bei Eigenleistungen entfällt eine Gewährleistung für Bauleistungen, die auf den Eigenleistungen aufbauen.« Dieser Satz im Kleingedruckten des Kaufvertrages für ein schlüsselfertiges Haus ist rechtlich bedeutungslos. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin und begründet: Mit diesem Satz will sich der Bauunternehmer gegen Fehler schützen, die der Bauherr in Eigenleistungen verursacht hat. Sie sollen später nicht dem Bauunternehmer angelastet werden können. Das ist ein berechtigtes Anliegen.

Andererseits schließt dieser Satz – nach seinem jetzigen Wortlaut – die Gewährleistung für alle Bauleistungen aus, die auf Eigenleistungen folgen, also auch für etwaige Mängel, die der B...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.