Kurzarbeitergeld verlängert

Bundesregierung beschließt Ausweitung auf bis zu zwei Jahren

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Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise beschloss die Bundesregierung am Mittwoch die Ausweitung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bislang 18 auf 24 Monate. Das Kabinett beschloss ferner bessere Bedingungen beim Arbeitslosengeld für Kulturschaffende.

Berlin (AFP/ND). Die Verlängerung auf bis zu 24 Monate gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember dieses Jahres entsteht. Ab dem siebten Monat sollen die Sozialversicherungsbeiträge voll von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Nach den Worten von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) haben die Unternehmen seit Jahresbeginn für über zwei Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt. In einzelnen Branchen ist Kurzarbeit für fast jeden dritten Beschäftigten angemeldet worden.

Kulturschaffende müssen künftig als Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld statt der üblichen zwölf Monate nur sechs Monate Versicherungszeit in einem Zwei-Jahreszeitraum vorweisen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es in diesem Bereich viele kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gibt.

Kurzarbeit sei das richtige Instrument, um in der Krise Arbeit zu sichern, so Scholz. Es schaffe die Möglichkeit, Fachkräfte in den Betrieben zu halten, die nach der Krise dringend benötigt werden, um möglichst schnell wieder Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Die Verlängerung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und DGB-Chef Michael Sommer zurück.

SPD-Vize Andrea Nahles begrüßte die Neuregelung. Sie sei »gutes Signal für Unternehmen und Betriebe, die ihre Anstrengungen, Menschen in Beschäftigung zu halten, fortsetzen und verstärken wollen«, erklärte sie in Berlin.

Die FDP kritisierte hingegen den Kabinettsbeschluss. »Mit verlängertem Kurzarbeitergeld wird Sand in die Augen der Menschen gestreut«, sagte Generalsekretär Dirk Niebel. Die Ausweitung der Zahldauer solle ein Gefühl der Sicherheit geben, »das der Realität nicht standhält«. Es sei sowohl für den Staat als auch für die Betriebe eines der teuersten arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

LINKEN-Chef Oskar Lafontaine setzte sich dafür ein, die Empfänger des Kurzarbeitergeldes vor möglichen Steuernachzahlungen zu bewahren. In Zeiten sinkender Kaufkraft müsse vermieden werden, dass dies auf viele Kurzarbeiter in größerem Umfang zukomme. Das Kurzarbeitergeld wird bei der Auszahlung zwar nicht versteuert. Im Zuge der Steuererklärung wird es aber auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Dies kann Rückerstattungen der Finanzämter mindern oder Nachforderungen nach sich ziehen.

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