Gibt es Apartheid in Deutschland?

Der Togolese Komi E. kämpft gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge / Der 30-Jährige ist Vizepräsident der migrantischen Initiative »Togo Action Plus«. Er lebt seit sechs Jahren in Deutschland

ND: Sie rufen für den 26. Mai zur Demonstration gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Halle/Saale und Merseburg auf. Was hat das Gesetz mit Apartheid zu tun, wie es in dem Aufruf heißt?
Komi E: Diese Auflage für Flüchtlinge verstößt gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand aufgrund Rasse oder Herkunft diskriminiert werden darf. Sie schränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen ein. Diese dürfen die Region ihrer Ausländerbehörde nur mit einer Genehmigung verlassen. Ob man Verwandte besuchen oder nur einmal aus der Gegend des Flüchtlingsheims – meist an abgelegenen waldigen Orten – herauskommen will, stets muss man die Behörde um einen »Urlaubsschein« bitten. Das bringt viele Probleme. Ich wohnte z. B. jahrelang im Saalekreis. Dort wurde der »Urlaubsschein« oft willkürlich verweigert. Dieser Paragraph 56 im Asylverfahrensgesetz bedeutet institutionellen Rassismus.

Die Begründung für die Residenzpflicht i...



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