Wahlbeteiligung

  • Bernd Zeller
  • Lesedauer: 2 Min.
Vignette: Bernd Zeller
Vignette: Bernd Zeller

Durch die immer geringer werdende Wahlbeteiligung fühlen sich die Mandatsträger mitunter nicht mehr legitimiert, überhaupt noch etwas zu tun. Diese Blockade muss beendet werden.

Eine Wahlpflicht mit Strafe fürs Nichtwählen kann Abhilfe schaffen, würde aber den Parteien Auftrieb verleihen, die mit dem Versprechen, die allgemeine Wahlpflicht wieder abzuschaffen, auf Stimmenfang gehen. Auch würde die bisher nur als feuilletonistische Metapher geführte Partei der Nichtwähler sich zu einer tatsächlichen Gründung zusammenfinden.

Das Prinzip von Fördern und Fordern muss daher auch hinsichtlich der Wählermobilisierung angewandt werden. Jedes zumutbare Wahllokal muss besucht werden. Wer ein Attest wegen Kabinenangst vorweist, kann per Brief abstimmen. Die Parteien müssen ihre Kandidaten mit mehreren Gesichtsausdrücken plakatieren, da- mit nicht der Eindruck aufkommt, alle lächeln, weil sie selbst die Wahl nicht ernst nähmen.

Eine Geldstrafe von 50 Euro macht die Wahlverweigerung dafür erst richtig glaubhaft. Wem es so viel wert ist, nicht zu wählen, grenzt sich deutlich von denjenigen ab, die einfach nur nicht ins Wahllokal gefunden haben.

Da mit diesen Einnahmen der Wahlkampf gegenfinanziert werden könnte, würde sich auch zeigen, welche Partei es mit der Verantwortung für das Gemeinwesen wirklich ernst meint und statt zur Wahl ihrer selbst zum Nichtwählen aufruft, um die öffentlichen Kassen zu sanieren. Der Finanzminister würde versuchen, den Wahltermin geheimzuhalten oder in letzter Minute zu verschieben, um möglichst viele Strafgebühren einzuziehen. Ebenso würden mehr Volksentscheide angesetzt, einfach schon zum Ausschöpfen dieser Einnahmequelle.

Selbstverständlich muss die Strafzahlung sozial abgefedert werden. Wer nicht zahlen kann, muss zwangsweise in eine Partei eintreten, aber natürlich nicht in eine Partei seiner Wahl.

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