Minimaler Datenschutz

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Wer seinen Briefkasten vor dem Haus oder den im Computer öffnet, stöhnt oft: Herr, stärke den Datenschutz! Noch mehr Grund zur Klage haben Mitarbeiter von Lidl, Telekom oder der Deutsche Bahn. Wie gnadenlos haben ihre Bosse sie und zum Teil sogar ihre Familien ausspioniert! Und wie gewissenlos ihr Tun geleugnet... Schluss damit, forderte die Opposition. Sie wurde nur noch übertönt von den Absichtsbekundlern aus dem CDU-regierten Bundesinnen- und dem SPD-geführten Justizministerium. Und fast schien es, als sollte da wirklich juristisch Gravierendes geändert werden – zum Schutze der Kunden und Arbeitnehmer.

Denkste! Die Entwürfe waren zunächst ohne die Wirtschaft gemacht. Ein unverzeihlicher, doch reparierter Fehler. Was von den Vorsätzen als Gesetzesnovelle übrig blieb, ist bescheiden. Beispiel: Personenbezogenen Daten dürfen nur noch mit dem Ziel der Aufdeckung von Straftaten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Wenn bereits »zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte« den Verdacht einer Straftat begründen.

Toll! Auf die normale Alltagsjustiz übertragen bedeutet das in etwa: Die Staatsanwaltschaft von Klein-Kleckersdorf darf nicht mehr alle Bundesbürger als Park-Blumen-Räuber verfolgen, sondern nur noch jene, die im Park von Klein-Kleckersdorf gewesen sind. Was soll's, der Bundesdatenschützer ist zufrieden. Was bleibt ihm übrig, er hat ohnehin nicht die Kraft und das Personal, um Verfehlungen ernsthaft zu verfolgen.

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