Beim Grillen verbrannt: Alle Beteiligten haften für leichtsinnigen Umgang mit Spiritus

Versicherung

u An einem Frühsommerabend trafen sich fünf Jugendliche, um zu grillen:

I, S, L, F und T. Um die Glut schneller anzufachen, beschlossen die Freunde, eine Flasche flüssigen Brennspiritus zu besorgen. S und L kauften sie bei einer Tankstelle. Ein erster Schuss Spiritus in die Feuerstelle brachte nicht die erhoffte Wirkung. Nun schnappte sich I die Flasche und schüttete unter allgemeinem Hallo großzügig nach: Eine große Stichflamme war die Folge. Erschrocken ließ I die Flasche fallen, dabei spritzten einige Tropfen Spiritus auf die Kleider von L. Sie entzündeten ...


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