Trabrennen

Urteil

Der Trabrennverein widmet sich der Aufzucht von Pferden, ist als gemeinnützig anerkannt und daher von der Steuer befreit. Gelegentlich organisieren die Tierzüchter auch Trabrennen mit zahlendem Publikum.

Die Einnahmen wollte der Verein nicht versteuern. Gegenüber dem Finanzamt vertr...


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