nd-aktuell.de / 19.08.2009 / Ratgeber / Seite 4

Berufsausbildung: Welche Versicherungen Lehrlinge wirklich brauchen

Assekuranz

Zehntausende Schulabgänger fangen zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September eine Lehre an. Für sie stellt sich in den kommenden Wochen auch die Frage nach sinnvollen Versicherungen.

KRANKENVERSICHERUNG: Azubis mit eigenem Einkommen müssen sich selbst versichern. Sie haben die Wahl, müssen sich aber spätestens 14 Tage nach Beginn der Lehre entschieden haben. Wer bislang privat versichert war, kann mit Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Der Bund der Versicherten (BdV) rät aber, die private als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenkasse weiterlaufen zu lassen, um später ohne Gesundheitscheck zurück wechseln zu können. Manche privaten Zusatzversicherungen bieten günstige Beiträge für Azubis an.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG: Wer seinen Beruf nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Dies ist für Berufsanfänger besonders wichtig, denn sie bekommen meist keine oder nur eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente. Die Police sollte vereinbart werden, so lange man noch kerngesund ist. Schon kleine Leiden verteuern später den Vertrag oder führen zur Ablehnung. Verbraucherschützer empfehlen eine Nachversicherungsgarantie, mit der eine Erhöhung der Rente bei einer Heirat oder einer Einkommenserhöhung ohne nochmalige Gesundheitsprüfung möglich ist.

UNFALLVERSICHERUNG: Wer aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wird oder nicht genug Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte eine Unfallversicherung haben. Sie zahlt bei dauerhafter Krankheit nach einem Unfall. In 90 Prozent der Fälle führt aber eine Krankheit zu dauerhaften Schäden, die die Unfallpolice nicht abdeckt. Sie ist daher nur zweite Wahl nach der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Betrieb und auf dem Weg dorthin schützt die gesetzliche Unfallversicherung.

ALTERSVORSORGE: Verbraucherschützer empfehlen Azubis eine Riester-Rente: Wer zu Beginn der Beitragszahlungen unter 26 ist, bekommt zur Grundzulage von 154 Euro noch 200 Euro dazu. Der BdV rät, die Finger von Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Versicherungen zu lassen, bei denen der Großteil der Beiträge zuerst in die Taschen der Vermittler fließt und der Rest nur wenig Rendite bringt. Azubis sollten sich nach betriebseigener Altersvorsorge erkundigen, auch Investmentfonds sind eine Möglichkeit.

HAFTPFLICHT: Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Werden Menschen verletzt, geht das schnell in die Hunderttausende. Schon deshalb ist eine Privathaftpflicht ein Muss. Unverheiratete Azubis sind bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern mitversichert.

HAUSRATVERSICHERUNG: Eine Hausratversicherung ersetzt nach Feuer, Rohrbruch, Diebstahl oder Sturm die Schäden am Eigentum. Wer seine erste eigene Wohnung hat, sollte aber überlegen, ob der Wert der Einrichtung den Abschluss lohnt.

KFZ-VERSICHERUNG: Fahranfänger müssen bei der obligatorischen Kfz-Haftpflicht oft extrem hohe Beiträge zahlen. Deshalb der Spartipp: Den Wagen auf die Eltern anmelden und nach einigen Jahren übernehmen.

Noch ein Hinweis: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Vorsicht geboten. Viele Assekuranzen versuchen, durch Tricks die Zahlung im Ernstfall zu verhindern. Darauf sollten Sie achten:

– Versichern Sie sich gegen Berufs- und nicht gegen Erwerbsunfähigkeit! Sonst zahlt die Versicherung nur, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können. Akzeptieren Sie daher auch keinen »abstrakten Verweis«.

– Der Zeitraum, ab dem die Versicherung zahlt, muss klar definiert sein (z. B. wenn die Beeinträchtigung »voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen andauert«). Ist von »voraussichtlich dauernd« die Rede, auch mit Zeitraumzusatz: nicht unterschreiben!

– Machen Sie keine falschen Angaben zu Erkrankungen! Erfragte Krankheiten sollten nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

– Bestehen Sie auf zinslose Stundung der Beiträge in der Wartezeit nach Feststellung der Berufsunfähigkeit.

– Mit einer Nachversicherungsgarantie (ohne Gesundheitscheck) können Sie den Schutz später erhöhen.