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Bewusste Irreführung des neuen Mieters?

Betriebskosten-Vorauszahlung

Vermieter sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die in einem Mietvertrag vereinbarten Vorauszahlungen für Betriebskosten so anzusetzen, dass sämtliche zu erwartenden Kosten in richtiger Höhe damit abgedeckt werden.

Dies kann aber eine Rolle spielen, wenn Wohnungssuchenden suggeriert wird, dass die Wohnkosten (Miete plus Betriebskosten) besonders günstig sind. Stellt sich dies als gezielte Irreführung nach Abschluss des Mietvertrages heraus, ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag anzufechten. Bei einer unverhältnismäßig hohen Diskrepanz zwischen den Vorauszahlungen und den tatsächlichen Kosten muss der Ve...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154989.bewusste-irrefuehrung-des-neuen-mieters.html

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