Rückendeckung für mutige Lehrer

Linksfraktion möchte Personalräte an Schulen / Verfassungsgericht verhandelt das Thema

Einige Schulleiter in Brandenburg dürfen mittlerweile allerhand entscheiden, zum Beispiel Kollegen Sonderurlaub gewähren. Doch zu den Kompetenzen zählen nach der 16. Novelle des Schulgesetzes auch schwerwiegende Entschlüsse, wie der Abschluss von Arbeitsverträgen mit Honorarkräften oder die Genehmigung von Nebentätigkeiten.

Vielleicht sollte man nicht sagen, dass die Schulleiter dieses oder jenes dürfen. Besser wäre wohl die Formulierung: Sie müssen. Denn unter Umständen handelt es sich um unangenehme Pflichten, um Ermahnungen, Rügen, Abmahnungen oder sogar die Kündigung angestellter Lehrer.

Wenn Pädagogen in Konflikte mit ihrem Schulleiter geraten, hilft der Personalrat. Der sitzt jedoch bei einem der sechs staatlichen Schulämter, und die können weit weg sein. Die Linkspartei würde es begrüßen, wenn Personalräte an den Schulen selbst gebildet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wandte sich die Landtagsfraktion an das Landesverfassungsgericht.

Das Gericht beschäftigt sich heute in mündlicher Verhandlung mit dem Anliegen. Überprüft werden Bestimmungen im Personalvertretungsgesetz, kündigte das Gericht an. Die Landtagsabgeordnete Gerrit Große (Linkspartei) erwartet die Entscheidung mit Spannung. Sie erhofft sich mehr Mitbestimmungsrechte für die Lehrkräfte. »Durch die 16. Schulgesetznovelle wurden immer mehr Aufgaben vom Schulamt auf die Schulen übertragen«, erklärt sie. Die Rechte der Lehrerräte seien jedoch nicht entsprechend angepasst worden. Diese Lehrerräte an den Schulen gibt es neben den Personalräten an den staatlichen Schulämtern. Die Lehrerräte kümmern sich genauso wie die Personalräte um die Belange ihrer Kollegen. Sie genießen nach Ansicht der Linksfraktion jedoch nicht den gleichen Schutz. Ein aufmüpfiger Lehrerrat könnte womöglich zur Strafe versetzt werden. Diese Befürchtung sei aber unbegründet, argumentiert Stephan Breiding, Sprecher von Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD). Die Lehrerräte seien den Personalräten extra gleichgestellt worden. Ein Lehrerrat könne ebenso wie ein Personalrat nicht einfach versetzt werden. »Wir sehen keinen Handlungsbedarf.«

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