Mitarbeiter und Lehrlinge: Private Fortführung betrieblicher Altersvorsorge hat Tücken

Betriebsrente

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Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwenden, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte eingeschlossen. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Firma wechselt? Kann er die angesammelten Ansprüche zum neuen Arbeitgeber so ohne weiteres mitnehmen? Oder sollte er den Vertrag dann privat weiter führen?

Stephan Gelhausen vom Informationszentrum der deutschen Versicherer weist darauf hin, das eine private Weiterführung ihre Tücken hat. Auch, wenn Steuer- und Sozialabgabenersparnisse in der weiteren Anzahlungsphase entfallen, wird der Vertrag bei Auszahlung wie ein Vertrag über betriebliche Altersversorgung behandelt – also im Rentenalter zu 100 Prozent besteuert und mit Sozialabgaben belastet.

In der Regel stehen die Chancen jedoch gut, dass man sein Deckungskapital zu dem Anbieter mitnehmen kann, mit dem der neue Arbeitgeber zusammenarbeitet. Dafür gibt es ein Übertragungsabkommen, an denen 100 von den 110 Lebensversicherern, die solche Policen anbieten, teilnehmen. Wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat und in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlt, besitzt laut Gesetz das Recht auf so genannte Portabilität. Die erworbene Anwartschaft wird in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in· die Altersvorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers eingezahlt. Es entstehen dabei keine neuen Abschlusskosten. Doch Achtung: Der Arbeitnehmer muss – so Versicherungsexperte Gelhausen – den Antrag auf Übertragung des angesparten Kapitals innerhalb von 15 Monaten stellen!

Bei Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind, haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme ihrer Betriebsrente. Da ist man auf die Gunst des neuen Arbeitgebers angewiesen. Wird diese nicht gewährt, ist es besser, den Vertrag ruhen zu lassen. Das bisher angesammelte Kapital wird weiter verzinst und im Rentenalter ausgezahlt.

Beim neuen Arbeitgeber kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dann stehen freilich wieder Abschlussgebühren ins Haus, und oftmals sind die neuen Konditionen schlechter. Jüngere Tarife basieren auf anderen Kalkulationsgrundlagen, etwa aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung. Ein weiterer Nachteil: Häufige Arbeitswechsel führen zu vielen kleinen Renten. Das verursacht hohe Verwaltungskosten und kann in der Handhabung problematisch sein. Lief der Vertrag über einen Pensionsfonds, kann die Sache kompliziert werden, wenn die Ansprüche beispielsweise auf eine Direktversicherung oder Pensionskasse übertragen werden sollen. Dann ist es empfehlenswert, einen Steuerfachmann oder einen Spezialisten für betriebliche Altersversorgung mit der Angelegenheit zu betrauen, um kein Geld zu verlieren.

Bei dieser Gelegenheit sei auch noch einmal an die Riester-Rente erinnert – speziell für junge Leute.

Tausende junger Leute beginnen derzeit mit ihrem zweiten oder dritten Lehrjahr oder starten in ihre erste Festanstellung. In diesem Alter mag die Empfehlung, schon für die Rente vorzusorgen, befremdlich klingen. Dennoch folgen bereits viele diesem Rat. Das zeigen die Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung. Danach wurde der so genannte Berufseinsteigerbonus jetzt erstmals auf rund 920.000 Riester-Konten junger Leute überwiesen.

Diese 200 Euro erhalten seit 2008 alle, die beim Abschluss einer Riester-Police unter 25 Jahre alt sind. Da Auszubildende und junge Berufseinsteiger wenig verdienen, zahlen sie mit den festgelegten vier Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens vergleichsweise wenig in ihren Riester-Vertrag, um die jährliche Grundzulage von 154 Euro zu bekommen. Angenommen, das Vorjahresbrutto einer Lehrschwester im dritten Ausbildungsjahr lag bei 6.000 Euro – dann müsste sie 240 Euro einzahlen, um die volle Grundzulage zu erhalten. Da diese Grundzulage aber den eigenen Jahresbeitrag mindert, sind es nur 86 Euro, die von der künftigen Krankenschwester tatsächlich einzuzahlen sind.

Erwartungsgemäß steigt der Verdienst nach der Ausbildung. Das bedeutet – bezogen auf die festgelegten vier Prozent – einen höheren Beitrag. Doch wer mehr einzahlt, für den erhöht sich auch die spätere Rente. Bekommt die Krankenschwester Nachwuchs, erhält sie außerdem für jedes Kind 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Ihre persönliche Grundzulage und die Kinderzulagen bewirken, dass der einzuzahlende höhere Eigenbeitrag wieder sinkt.

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