Ein strahlender Konrad

Bundesverfassungsrichter nehmen Beschwerde zu Atommülllager nicht an

Das umstrittene Atommülllager Schacht Konrad darf weitergebaut werden. Nach der Stadt Salzgitter scheiterte nun auch ein Landwirt in Karlsruhe.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Beschwerde eines Landwirts zum Schacht Konrad in Salzgitter gar nicht erst anzunehmen, kündigten die Atomkraftgegner in der Region scharfe Proteste auf der Straße an. Die Beschwerde bezog sich auf den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung, durch das niedersächsische Umweltministerium vom Mai 2002. Der Landwirt hatte bemängelt, dass die Rechtsgrundlagen des Beschlusses im Atomgesetz verfassungswidrig seien.

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts wurden maßgebliche verfassungsrechtlichen Fragen bereits ausreichend geklärt. Die entsprechenden Vorschriften des Atomgesetzes gewährleisteten »den gleichen Sicherheitsstandard« wie die Regelungen für Atomkraftwerke und Zwischenlager. Das Re...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.