Anwalt oder Grundstückshändler? Selbsteinschätzung des Steuerzahlers ist nicht ausschlaggebend

Fiskus

2003 hatte ein Rechtsanwalt zwei Eigentumswohnungen gekauft. Kurz darauf teilte er dem Finanzamt mit, er habe einen gewerblichen Grundstückshandel gegründet. Das bedeutete nach damaliger Rechtslage, dass er den Kaufpreis der Wohnungen sofort als Betriebsausgabe steuermindernd geltend machen konnte.

Bei der Gemeinde meldete der Anwalt auch sogleich einen gewerblichen Grundstückshandel an. Doch erst eineinhalb Jahre später erhielt ein Makler erstmals von ihm den Auftrag, die Wohnungen zu verkaufe...


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