Recht auf Sicherheit bei verspätetem Einzug

Hauskauf

Mehr Rechte haben Käufer schlüsselfertiger Häuser seit Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) am 1. Januar 2009. »Leider wissen die meisten Bauherren das gar nicht«, bedauert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB), »dabei wird das Gesetz gerade in diesen Wochen für viele Bauherren interessant: Kommt es nämlich zu Verzögerungen beim Einzug ins neue Haus, dann greift das Gesetz.«

Mit dem Recht auf Sicherheiten stärkt der Gesetzgeber vor allem die Rechte der Verbraucher, speziell der privaten Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Immobilien. Sie haben jetzt das Recht auf Sicherheiten in Höhe von fünf Prozent der Kaufsumme. Diese Garantien, festgeschrieben im Paragraf 632a BGB, sollen die rechtzeitige Herstellung eines »abnahmereifen Werks« gewährleisten, also eines bezugsfertigen Hauses.

Ist der Übergabezeitpunkt eines Objekts im Vertrag klar geregelt un...


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