Keine außergewöhnliche Belastung

Baumangel

Die Beseitigung von Baumängeln ist zwar häufig teurer und für den Eigentümer der Immobilie eine große finanzielle Belastung. Auf eine Beteiligung der Allgemeinheit an diesen Ausgaben darf man allerdings in aller Regel nicht hoffen. Laut LBS verweigern Finanzämter und Fachgerichte immer wieder die steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung.

Ein Steuerzahler hatte ein mehrere Jahrzehnte altes Gebäude mit Haupt- und Nebenkomplex erworbe...


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