Feuchtigkeitsschäden: Mieter muss den Mängel umgehend der Verwaltung melden

Wohnungsmängel

Den feuchten Fleck an der Badezimmerdecke, im Keller oder Wohnzimmer sollte man als Mieter nicht ignorieren: Selbst wenn der Fleck noch zu klein ist, um eine akute Gesundheitsgefährdung darzustellen, ist der Mieter rechtlich verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig über diesen Mangel zu informieren. Nur dann kann die Ursache für Schimmel oder feuchte Wände schnellstmöglich beseitigt werden. Welche Rechte und Pflichten beide Parteien bei Wohnungsmängeln haben, erläutern im Folgenden Versicherungsexperten.

Zu den Pflichten eines jeden Mieters gehört die sorgsame Pflege der angemieteten Räume. Dazu zählen auch regelmäßiges Lüften und ausreichendes Heizen. Gerade in Neubauten oder sanierten Gebäuden ist die Wärmeschutzverglasung oft so dicht, dass es ohne konsequentes Lüften zu Feuchtigkeitsschäden kommt. Doch auch eine schlechte Bausubstanz kann die Ursache für Schimmel sein. Generell gehören Stock- und Schimmelflecken zu den häufigsten Wo...


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