Überraschung: Sie werden heute abgeschoben

Gerichtsurteil: Späte Abschiebebescheide in Dublin-II-Verfahren verstoßen gegen Grundrecht

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unternimmt einiges, um Asylsuchenden, für die angeblich ein anderer EU-Staat zuständig ist, den Rechtsweg zu verbauen. Den Betroffenen wird der schriftliche Bescheid darüber, dass ihr Asylverfahren nicht in Deutschland durchgeführt wird, erst am Tag der Abschiebung ausgehändigt. Dann ist es für viele zu spät, Rechtsmittel einzulegen. Das Verwaltungsgericht Hannover stufte dies in einem kürzlich gefällten Urteil als Verstoß gegen das Grundgesetz ein. Pro Asyl fordert Konsequenzen.

Bernd Mesovic ist Referent der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl.
Bernd Mesovic ist Referent der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl.

ND: Worum ging es konkret in der Verhandlung vor dem Hannoveraner Gericht?
Mesovic: In dem Fall ging es um einen 16-jährigen Kurden aus der Türkei, der nach Deutschland geflohen war, wo bereits sein Vater lebte. Als er hier ankam, wurde festgestellt, dass seine Fingerabdrücke bereits in Slowenien in die Eurodac-Datei gekommen waren. Beantragt wurde daher, dass der Jugendliche nach Slowenien zurückgeführt und sein Asylverfahren dort durchgeführt wird. Auf dem Bescheid dazu saß das Bundesamt seit dem 22. Oktober 2009, der Anwalt des Betroffenen erhielt ihn aber erst am 30. November.

Was hat das Gericht entschieden?
Die Richter kritisieren in ihrem Urteil, dass das Bundesamt mit seiner Praxis gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verstößt, der in Artikel 19, Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt ist. Dieses Grundrecht beinhaltet aus Sicht der Richter eben nicht nur die formale Möglichkeit, Gerichte anzurufen, sondern auch den Anspru...


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