Heizungsschaden schnell beseitigt

Mieterverantwortung

In einer Hamburger Mietwohnung fiel an einem März-Samstag die Heizung im Wohnzimmer aus. Eigentlich hätte die Mieterin nun die Vermieter informieren und auffordern müssen, den Mangel zu beseitigen. Da das Haus seit kurzem einer Erbengemeinschaft mit Sitz in Großbritannien gehörte, rechnete sich die Mieterin allerdings keine großen Chancen aus, auf diesem Wege schnell wieder ein warmes Wohnzimmer zu bekommen.

Im Treppenhaus hing ein Schild mit dem Hinweis: Im Falle eines Heizungsausfalls sei die Firma T. unter der angegebenen Telefonnummer zu erreichen.

Die Mieterin rief am Montag dort an und ließ die Heizung für 226 Euro reparieren. Später...


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