nd-aktuell.de / 13.01.2010 / Ratgeber / Seite 2

Altersvorsorge: Wahl eines Riesterprodukts gleicht einer Lotterie

Verbraucher

Die Entscheidung für ein staatlich gefördertes Riesterprodukt zur Altersvorsorge gleicht einer Studie zufolge einer Lotterie: Die Verbraucher könnten die Kosten für Abschluss und Verwaltung sowie für einen Vertragswechsel oft kaum erkennen und daher auch nicht vergleichen, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Studie der Universität Bamberg für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Laut Gutachten der Uni Bamberg halten nur knapp die Hälfte der Anbieter von Riesterprodukten nutzbare Kosteninformationen für den Verbraucher bereit. Fast 40 Prozent der Angebote weisen die Kosten nicht wie vorgeschrieben in Euro aus oder machen nur teilweise Angaben dazu. Ein Drittel der Angebote enthält demnach keine Angaben zu den Kosten eines Vertragswechsels, und fast ein Viertel keine hinreichenden Angaben zu den Abschluss- und Verwaltungskosten.

Die Untersuchung zeige zudem »dramatische« Unterschiede zwischen und innerhalb der Produktgruppen, so der vzbv. Als Ergebnis landeten staatliche Fördergelder vielfach nicht bei den Berechtigten, sondern als Provision bei den Anbietern.

Auch ein veröffentlichter Test der Zeitschrift »Öko-Test« bemängelt die »nach wie vor völlig intransparenten« Kostenangaben bei Riesterverträgen. Die Anbieter verschwiegen vor allem oft, dass von den staatlichen Zulagen Abschluss- und Verwaltungskosten abgingen. Sie würden oft einen Großteil der versprochenen Verzinsung von mindestens 2,25 Prozent aufzehren. Die Verwaltungskosten seien bei Riesterrenten fast durchweg höher als bei ungeförderten Versicherungen, ergab der Test.

Rund 13 Millionen Verbraucher hierzulande sparen nach Angaben des Arbeitsministeriums bereits mit einem Riesterprodukt Geld fürs Alter. Der Staat gewährt ihnen eine jährliche Grundzulage von 154 Euro, die Kinderzulage beträgt 185 bis 300 Euro. Seit letztem Jahr erhalten zudem Riestersparer unter 25 Jahren einen einmaligen »Berufseinsteigerbonus« von 200 Euro. Die Förderung gibt es seit 2001 für die Anlageformen Rentenversicherung, Aktienfonds und Banksparplan und seit 2008 auch für den Kauf oder das Abbezahlen einer Immobilie.

Angesichts der schlechten Urteile der Studie zu den Riesterprodukten forderte der vzbv, die Produkt- und Kosteninformationen der Angebote müssten alle wesentlichen Informationen verständlich ausweisen und standardisiert werden. Verbrauchern müsse es etwa durch vergleichbare Kostenkennziffern zudem ermöglicht werden, auch zwischen verschiedenen Produktgruppen – also etwa einer Rentenversicherung und einem Aktienfonds – zu vergleichen. Die Bundesregierung müsse zudem die anbieterunabhängige Beratung stärken.

Von der zuständigen Arbeitsministerin forderte der vzbv eine »Generalinspektion der Altersvorsorge«. Acht Jahre nach Einführung der Riesterrente sei es »höchste Zeit, die Effektivität und Effizienz der Altersvorsorge auf den Prüfstand zu stellen«, erklärte vzbv-Chef Gerd Billen. Das Gutachten der Uni Bamberg zeige, wie groß der Handlungsbedarf hier sei.