Gegen die Normen des Rechtsstaats

Kritik an EU-Terrorliste und Paragraph 129b

  • Carsten Ondreka
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der vor sieben Jahren in der Bundesrepublik eingeführte Paragraph 129b erweist sich in der Praxis als rechtlich fragwürdiges Instrument zur Verfolgung migrantischer Linker.

Zur Zeit finden vor den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Stuttgart-Stammheim politische Prozesse auf der Grundlage des Paragrafen 129b StGB (Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C statt. Die linke anatolische Organisation wurde vor einigen Jahren in Deutschland verboten und steht auf der sogenannten EU-Terrorliste. Ihr werden bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen des türkischen Staates, Banken und Wirtschaftsunternehmen in der Türkei vorgeworfen.

Der 2003 eingeführte Paragraph 129b dient den hiesigen Ermittlungsbehörden vor allem dazu, Aktivitäten migrantischer Linker in Deutschland zu kriminalisieren. Die Aufklärung über Polizeigewalt, Folter und Haftbedingungen im NATO-Partnerland Türkei werden politisch verfolgt, selbst die Arbeit in Kulturvereinen, wie der Anatolischen Föderation e.V., in der es unter anderem um soziale Hilfestellung für migrierte...


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