Doppelte Buchführung wäre richtig gewesen

Die LINKE muss wegen »fehlerhafter Rechenschaftslegung« knapp 300 000 Euro Strafe zahlen

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

»Die Partei DIE LINKE gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundestag«, hieß es gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Die LINKE hatte gegen eine Entscheidung der Bundestagsverwaltung vom 16. Juli 2009 geklagt, eine Sanktionszahlung von 292 045,82 Euro zu leisten. Diese Klage wurde von der für Parteienfinanzierung zuständigen 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts abgewiesen.

Hintergrund ist der Rechenschaftsbericht der WASG zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2006. Die Linkspartei war entsprechend einer Kooperationsvereinbarung mit der WASG nicht zu den Wahlen angetreten und leistete sogenannte geldwerte Ausgaben in Höhe von 146 022,91 Euro, das heißt, sie übernahm bestimmte Kosten für Wahlveranstaltungen oder Wahlwerbung. Auf der WASG-Landesliste wurden auch Kandidaten der Linkspartei platziert.

Zu diesem Zeitpun...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.