Zwischen Rodelspaß und Räumpflicht: Pflichten der Hauseigentümer bei Schnee und Eis

Winterdienst

Während sich Kinder und Wintersportler über Schneemassen freuen, fallen für Hauseigentümer und Mieter lästige Pflichten wie Schneeräumen und Streuen an. Den Winterdienst zu ignorieren, kann aber teuer werden. Im Folgenden die wichtigsten Regeln:

Wer muss räumen oder streuen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe an einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister oder an die Mieter übertragen. Dies muss dann aber von Anfang an ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sein. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Er muss auch Schneeschaufeln, Besen und Streumittel bereitstellen.

Wo muss geräumt oder gestreut werden?

Schnee geschippt und bei Glätte gestreut werden muss vor allem auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Dabei reicht es, wenn ein Streifen von ein bis 1...


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