Extrabeitrag trifft die Armen voll

Besserverdienende haben Steuervorteil

Berlin (epd/dpa/ND). Die zu Wochenbeginn von acht Krankenkassen angekündigten Zusatzbeiträge von zumeist acht Euro im Monat benachteiligen Menschen mit geringem Einkommen. Das Bundesfinanzministerium bestätigte der »Berliner Zeitung«, dass Zusatzbeiträge genauso wie die regulären Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar sind. Von der Absetzbarkeit profitieren aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Die Absetzbarkeit der Kassenbeiträge ist im »Bürgerentlastungsgesetz« geregelt, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Je höher das Einkommen, desto größer die Ersparnis. Im Extremfall muss bei sehr hohen Einkommen ef...


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