Flankenschutz für Vermieter

Bundesgerichtshof-Urteil macht Eigenbedarfskündigungen leichter

  • Gabriele Oertel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Vermieter haben sich beim Regierungswechsel große Hoffnungen gemacht – und dabei insbesondere auf die FDP gesetzt. Die hat auch schon Testballons gestartet, um ihrer Klientel Vorteile zu verschaffen. Aber noch ist regierungsamtlich nichts passiert. Stattdessen bekommen die Vermieter jetzt unerwarteten juristischen Beistand, um künftig vermehrt Eigenbedarf geltend machen zu können.

»Das Urteil passt in das heutige Gesellschaftsbild«, jubelte ein Sprecher des Eigentümerverbandes »Haus und Grund«. Auch wenn er das Gesellschaftsbild als jenes apostrophierte, in dem es sehr viele Single-Haushalte gebe – der Jubel galt freilich auch der mit Schwarz-Gelb im Lande eingezogenen größeren Vermieterfreundlichkeit. Schließlich beobachtet man auch bei »Haus und Grund« mit Argusaugen die – wenn auch bislang eher vorsichtigen – Versuche der Freien Demokraten, das Mietrecht, insbesondere über eine Angleichung der Kündigungsfristen, zum Vorteil der Vermieter und Nachteil der Mieter zu verändern.

Dem Beifall vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in dieser Woche, nach der Wohnungsbesitzer Mietern auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte kündigen dürfen. Im Einzelfall komme es nicht au...


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