Karlsruhe: Eilantrag gegen Beratung zu LER abgelehnt

Land kann geplanten Gesetzentwurf beschließen

(ddp). Der Landtag kann im Zusammenhang mit dem Schulfach »LER« ungehindert über eine Änderung des Schulgesetzes beraten und beschließen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag von insgesamt zwölf evangelischen Eltern und Schülern ab. Nach ihrem Willen sollte es der Landtag unterlassen, den von der Landesregierung bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes »weiter voranzutreiben und zu beschließen«. Die Karlsruher Richter verwarfen in ihrem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Anordnung, weil es derzeit an einem Hoheitsakt fehle, der die Antragsteller in ihren Grundrechten beschweren könnte. Es sei auch noch nicht absehbar, dass die betroffenen Eltern und Schüler »durch den Gesetzesbeschluss, den sie verhindern wollen, beschwert sein werden«, betonte der Erste Senat weiter. Das Bundesverfassungsgericht stellte aber klar, dass es über die noch anhängigen Anträge in den »LER«-Verfahren entscheiden werde, »soweit diese nach einer Änderung des brandenburgischen Schulgesetzes nicht durch entsprechende Erklärungen beendet werden« (Az. 1 BvR 1412/97, 1 BvQ 14/02). Die zwölf evangelischen Eltern und Schüler haben sich dem Vergleichsvorschlag des Verfassungsgerichts vom 11. Dezember 2001 bislang als einzige Verfahrensbeteiligte nicht angeschlossen, weil sie den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach durchsetzen wollen. Nach dem Kompromissvorschlag wird zwar der Religionsunterricht aufgewertet, der Status von »Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde« (LER) bleibt aber unberührt. Die Landesregierung hatte am 9. April den Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Die Karlsruher Richter stellten jetzt fest, dass dieser Entwurf »im Wesentlichen dem Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts entspricht«. Die Novelle soll noch vor der Sommerpause den Landtag ...

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