nd-aktuell.de / 03.03.2010 / Ratgeber / Seite 2

Belegärzte vor dem Kadi

Urteil

Fünf Jahre nach dem Tod einer jungen Mutter im Krankenhaus hat das Amtsgericht Gemünden zwei Ärzte zu jeweils acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Der angeklagte 50 Jahre alte Gynäkologe und sein früherer Assistenzarzt (38) räumten vor Gericht die fahrlässige Tötung ein – und kamen nach einer Absprache von Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit vergleichsweise milden Strafen davon.

Ein dritter Mediziner – ein Anästhesist – erhielt bei dem Prozess eine Geldstrafe von 9000 Euro. Er wurde lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Die 33 Jahre alte Hausfrau war nach einem Kaiserschnitt in der Klinik Karlstadt verblutet. Das Ärzte-Trio hatte die Vorwürfe immer bestritten.

Erst bei der Verhandlung gaben sie dann zu, die Frau nach dem Kaiserschnitt nicht ausreichend versorgt zu haben. Die Ärzte wurden zwar nach der Entbindung über die einsetzenden Blutungen informiert, kümmerten sich aber nicht ausreichend um die Frau. Stattdessen überließen sie die Betreuung den Nachtschwestern, die insgesamt 80 Patienten zu versorgen hatten. Deswegen wurde die junge Frau nicht durchgängig überwacht. Ihr Tod war nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft vermeidbar.

Amtsrichter Matthias Wienand betonte, mit dem Urteil sei auch das sogenannte Belegarzt-System schuldig gesprochen worden. Das System garantiere keine ausreichende Versorgung von Patienten, da Belegärzte – wie auch im Fall der verbluteten Schwangeren – nach Behandlungen wieder in ihre Arztpraxen zurückkehrten und sich bei Komplikationen nicht umgehend um ihre Klinik-Patienten kümmern könnten.

Nachdem sich der Zustand der Frau gegen Mitternacht verschlechtert habe, hätte die Frau in eine Klinik mit entsprechender intensivmedizinischer Versorgung verlegt werden müssen, was aber nicht geschah.