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Staatsgerichtshof weist Klage ab

Bremen: LINKE wollte Senat Bruch der Landesverfassung nachweisen

Die Verfassungsklage der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft gegen den rot-grünen Senat des Stadtstaats ist am Freitag abgewiesen worden. Die LINKE warf dem Senat in der Klage vor, bei seiner Zustimmung zur Föderalismusreform II gegen die Landesverfassung verstoßen zu haben.

Mit der Föderalismusreform II wurde allen Bundesländern eine Schuldenbremse oktroyiert, die von vielen Verfassungsexperten als unzulässiger Eingriff in die Länderhoheit angesehen wird. So sagte der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch (CDU), dass der Bund »keine Regelungsbefugnis habe, eine konkrete Verschuldungsgrenze für die Länder einzuführen«. Aus diesem Grund hatte auch der L...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/166505.staatsgerichtshof-weist-klage-ab.html

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