Vorsicht bei Vorkasse

Bauleistungen

Bei Firmeninsolvenzen verliert so mancher bereits vorgenommene Anzahlungen. »Vor einem Vertragsschluss sollte man auch das Kleingedruckte genau prüfen und nachteilige Klauseln zum Beispiel zu überhöhten Anzahlungen streichen«, rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Oft versäumen die Leute die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss zu prüfen. Doch wie viel Schaden ungünstige Vertragsklauseln anrichten können, erweist sich oft bei einer Firmeninsolvenz – wie z. B. bei der Alpha Bau und Service GmbH aus Hohen Neuendorf. Zum Glück für manche Kunden hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg 2008 ein Urteil des Landge...


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