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Kompromiss zu Jobcentern

Union, FDP und SPD einigten sich auf Grundgesetzänderung

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Einigung über den Erhalt der Jobcenter per Grundgesetzänderung löst unterschiedliche Reaktionen aus.

Berlin (epd/ND). Der Deutsche Städtetag sprach von einem »Sieg der Vernunft«. Städtetagspräsidentin Petra Roth (CDU) erklärte am Donnerstag in Berlin, durch die zwischen Union, FDP und SPD vereinbarte Verfassungsänderung könne die bewährte Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen fortgesetzt werden. Dagegen kritisierte das Erwerbslosen Forum die Vereinbarungen. Mit einer Grundgesetzänderung werde die »Entrechtung von Hartz-IV-Beziehern zementiert«. Eine parteiübergreifende Spitzengruppe von Politikern aus Bund und Ländern hatte sich am Mittwochabend abschließend auf eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter verständigt. Damit geht eine lange Auseinandersetzung um die Betreuung von rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfängern zu Ende.

Die Neuorganisation wird nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung von Bund und Kommunen in den Jobcentern als verfassungswidrig beanstandet und bis Jahresende eine Lösung verlangt. Die Grundgesetzänderung und weitere gesetzliche Regelungen sollen nach Ostern vom Kabinett und noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird auch künftig aus einer Hand erfolgen.

Der Kompromiss sieht vor, dass die bundesweit 346 Jobcenter erhalten bleiben können. Zugleich sollen künftig mehr Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in die eigene Regie übernehmen können. Derzeit gibt es 69 sogenannte Optionskommunen. Die SPD setzte eine Begrenzung auf 25 Prozent oder 110 Optionskommunen durch. Die gemeinsame Betreuung durch Kommunalbehörden und Arbeitsagenturen in den Jobcentern soll die Regel bleiben.

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