Bundesarbeitsgericht: Abfindungsangebot für ältere Beschäftigte nicht zwingend

Rechtsprechung

Ältere Arbeitnehmer haben beim Personalabbau in einem Unternehmen nicht zwingend Anspruch auf ein Abfindungsangebot, wenn sie auf ihrem Arbeitsplatz bleiben können. Werden über 55-Jährige von den Verhandlungen über Aufhebungsverträge ausgeschlossen, liegt darin keine Diskriminierung wegen ihres Alters, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az: 6 AZR 911/08). Die älteren Mitarbeiter behielten schließlich ihren Arbeitsplatz. Sie würden deshalb nicht schlechter als jüngere Beschäftigte behandelt, die ihren Job verlieren – auch wenn das diesen mit einer Abfindung versüßt werde.

Damit blieb ein 1949 geborener Kläger aus Niedersachsen auch vor dem obersten Arbeitsgericht erfolglos. Er wollte, dass sein Arbeitgeber – ein Autobauer – auch ihm einen Aufhebungsvertrag unterbreitet. Das hätte bei seiner Betriebszugehörigkeit einer Abfindung in Höhe von 171 720 Euro entsprochen. Das neu geschaffene Diskriminierungsverbot w...


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