Werbung und Wettbewerb

Urteile

Wirbt ein Konzertveranstalter in Zeitungsanzeigen für ein Musical mit Tickets zu Schnäppchenpreisen (»Zwei Tickets 99 Euro!«) und gibt erst im Kleingedruckten kund, dass zusätzlich 15 Prozent Vorverkaufsgebühr und 2 Euro Systemgebühr pro Ticket anfallen (also zwei Tickets tatsächlich 117,85 Euro kosten), so ist dies irreführend und wettbewerbswidrig. (Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2009 –315 O 551/09)

Werbung mit Preisnachlass auf eine Ware ist problematisch, wenn sie den Ausgangspunkt nicht genau benennt: Verwendet ein Händler den Begriff »regulärer Ladenpreis«, ist dies mehrdeutig und damit wettbewerbswidrig; damit kann der Preis eines Mitbewerbers, ein empfohlener oder ein früherer Preis gemeint sein; geht es um einen Vergleich zwischen Online- und Ladenpreis, kommt es außerdem auf den Zeitpunkt an, zu dem der Ladenpreis galt. (Urteil des Oberlandesgerichts Cel...


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