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Überwachungskamera im Hauseingang schränkt Freiheit ein

Persönlichkeitsrecht

Eine Überwachungskamera im Hauseingang verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mieter. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Mieter müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, urteilte der zuständige Richter. Eine Mieterin hatte geklagt, weil ihr Vermieter im Oktober 2008 im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eine Kamera installiert hatte. Diese war...

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