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Amtliche Vertuschung

Wie die Gesundheitsbürokratie das Informationsfreiheitsgesetz missachtet

»Wie gut ist die Pflege?«, »Kopien kriegen Sie nicht«, »Wir sind keine Behörde« – für einen amtlichen Rapport sind das ungewöhnliche Überschriften. Doch so stehen sie im 2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, den Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kürzlich veröffentlichte.

Was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht schreibt, verdient nähere Betrachtung. Es geht um seinen zähen Kampf gegen die Strategie von Behörden aller Art, keine Akten herauszugeben. Es geht um Ausweichmanöver und Verzögerungstaktik. Dabei gilt seit dem 1. Januar 2006 bundesweit das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das es im Grundsatz jedermann erlaubt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/171085.amtliche-vertuschung.html

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