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Wer bezahlt den Berater?

Bundesfinanzhof

Die Kosten für den Steuerberater können bei der Einkommensteuererklärung weiterhin nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof in München entschied, dass die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht abgezogen werden können. 2006 hatte der Gesetzgeber eine Regelung gestrichen, nach der die Kosten fü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/171623.wer-bezahlt-den-berater.html

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