Zwei Anspruchsberechtigte in gemeinsamer Wohnung

Kostenübernahme

Zwei Bezieher von Arbeitslosengeld II wollten gemeinsam eine Wohnung mieten, deren Miete insgesamt 713,95 Euro bruttowarm beträgt. Beim zuständigen Jobcenter wurde die Übernahme der Mietzahlung beantragt. Das wurde jedoch unter Hinweis auf die in Berlin geltenden Richtwerte für angemessenen Wohnraum (444 Euro für einen Zweipersonenhaushalt) abgelehnt.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wurde beim Sozialgericht Berlin der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dem wurde stattgegeben. Das Gericht stellte fest, dass in diesem Fall zwei Bedarfsgemeinschaften in der Wohnung untergebracht sein werden und die Miete ...


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