Urteile zu Auto und Verkehr
Kurz
Hat ein Autofahrer andere Fahrzeuge angefahren und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, wird ihm in der Regel vorläufig der Führerschein entzogen; kehrt er jedoch nach ca. 20 Minuten freiwillig zur Unfallstelle zurück, um Feststellungen zum Unfall zu ermöglichen, lässt dies den Verkehrsverstoß in einem milderen Licht erscheinen; vom Führerscheinentzug kann zumindest dann abgesehen werden, wenn der Verkehrssünder ansonsten laut Flensburger Kartei »eine reine Weste hat«.
Beschluss des Landgerichts Köln vom 20. Oktober...
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