Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Zu milde Strafe für Hungerlöhne?

Peter Schulze (IG BAU) über ein wegweisendes Urteil gegen Lohndumping / Peter Schulze ist Regionalleiter der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und zuständig für Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen

ND: Am Dienstag verurteilte das Magdeburger Landgericht einen Reinigungsunternehmer wegen Lohndumpings. Er hatte seinen Mitarbeiterinnen statt des geltenden Mindestlohnes von 7,68 Euro maximal 1,79 Euro pro Stunde gezahlt. Das Urteil gilt als wegweisend, weil die Magdeburger Richter erstmals das Unterschreiten des Mindestlohnes als Straftat bewerteten. Trotzdem kam von Ihrer Gewerkschaft Kritik an dem Urteil. Wieso?Schulze: Man muss dieses Urteil von zwei Seiten betrachten. Es ist natürlich ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174313.zu-milde-strafe-fuer-hungerloehne.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.