25 bis 45 Quadratmeter Spielraum

Bund will sich aus der Verantwortung für Unterkunftskosten bei Langzeitarbeitslosen stehlen

  • Lesedauer: 2 Min.
Die die Kommunen sollen künftig selbst bestimmen, welche Mietkosten sie den Langzeitarbeitslosen bezahlen. Begründet wird dies mit häufigen Auseinandersetzungen über Unterkunftskosten für Hartz-IV-Betroffene vor Gericht.

Berlin (dpa/ND). Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, bestätigte am Freitag in Berlin, eine interministerielle Arbeitsgruppe habe vorgeschlagen, die gegenwärtige individuelle Berechnung, welche Mietkosten den Hartz-IV-Betroffenen erstattet werden, durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen. Ein Spielraum von 25 bis 45 Quadratmeter als Wohnungsanspruch für Alleinstehende könne dabei sachgerecht sein. Als Kriterium könne der örtliche Mietspiegel herangezogen werden. »Es ist unterschiedlich, ob Sie in der Münchner Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten«, sagte Flosdorff. Den Kommunen könne die Möglichkeit eingeräumt werden, per Satzung eine maximale Erstattungshöhe festzulegen.

Die »Financial Times Deutschland« hatte zuvor berichtet, zahlreiche Betroffene müssten sich wohl eine neue Wohnung suchen, wenn der Anspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränkt werde. Bisher schreibe ein Gesetz nur vage vor, dass »angemessene« Unterkunftskosten erstattet werden müssen. Darüber wird ständig vor Sozialgerichten gestritten. Die kommunalpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, warnte in dem Blatt davor, dass der Druck auf die Kommunen steige, die Leistungen niedrig anzusetzen.

Der Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität kritisierte die Pläne als Versuch des Bundes, sich aus der Mitverantwortung für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen herauszustehlen. Damit gerieten die Kommunen unter Druck, sich auf Kosten der sozial Benachteiligten zu entlasten. »Das ist eine Politik der sozialen Verantwortungslosigkeit. Diese verschärft die Armut und Ausgrenzung in den Städten und Gemeinden weiter«, erklärte Bundesgeschäftsführer Bernd Niederland.

Uwe Zimmermann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sieht dies ähnlich. »Es wird nicht funktionieren, dass die Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt«, sagte er den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Als »vollkommen unsinnig« bezeichnete Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland die Pläne, denn: »Das ist wider jeden Gleichheitsgrundsatz.« Kommentar Seite 4

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