Vergangenheit: Mietwagen

Autokauf

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Beim Autohändler hatte eine Kundin für rund 19 000 Euro einen Gebrauchtwagen gekauft. Was sie nicht wusste: Das Auto war ein Jahreswagen aus dem »Master Lease Pool« des Herstellers. Im Nachhinein erklärte die Käuferin das zum Sachmangel, der einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertige. Ein Mangel läge nur dann vor, so das Landgericht Kaiserslautern, wenn im Kaufvertrag eindeutig stünde, das Auto sei kein Mietwagen. Im Kaufvertrag sei die Rubrik »Mietwagen« jedoch gar nicht angekreuzt. Der Autohändler habe sie über diese Eigenschaft des Wagens nicht ungefragt informieren müssen. Denn der Einsatz als Mietfahrzeug stelle keinen »atypischen Gebrauch« dar.

Mittlerweile werde ein immer größerer Anteil der fabrikneuen Fahrzeuge als Mietwagen eingesetzt, bevor man ihn an Privatpersonen verkaufe. Die Vorstellung, ein früheres Mietauto sei weniger wert, weil »sorglos benutzt« und eventuell auch falsch gefahren, gehe fehl: Das Risiko unsachgemäßen Gebrauchs sei hier nicht höher als bei privat gefahrenen Wagen.

Um einen hohen Preis zu erzielen, würden Mietfahrzeuge von Herstellern oder Mietwagenfirmen ebenso regelmäßig gewartet wie Privatautos. Der Verschleiß hänge in erster Linie von der Anzahl der gefahrenen Kilometer ab. Über den Tachostand habe die Käuferin Bescheid gewusst.

Beschluss des LG Kaiserslautern vom 25. März 2009, Az. 2 0498/08

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