Der Computer vom Discounter

Verbraucherrecht

Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.

Darauf verweist der Düsseldorfer Fachanwalt für Informationstechnologierecht Horst Leis unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 30. Dezember 2009, Az. 121 C 22939/09.

Im September 2007 kaufte ein Kunde eines Discounters bei diesem ein Notebook für 699 Euro. Dem Gerät lag ein Garantievertrag der Herstellerin bei, wodurch ...


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