Rechtsfragen zur Teilzeitarbeit: Für viele ein Segen, für andere bringt sie Nachteile

Arbeitsrecht

Im Ratgeber Nr. 958 vom 28. Juli 2010 begann unser Autor, Prof. Dr. JOACHIM MICHAS, Rechtsfragen zur Teilzeitarbeit zu behandeln. Im heutigen zweiten Teil des Beitrags widmet er sich speziellen Problemen des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit

§ 8 Teilzeitundbefristungsgesetz (TzBfG) regelt einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Vor allem für Frauen in Vollzeitarbeit, die wegen familiärer Bedingungen wie Kindererziehung oder Betreuung von Angehörigen verkürzt arbeiten möchten, liegt hier eine Chance, trotz dieser Bedingungen nicht den Job aufzugeben, sondern mit verringerter Arbeitszeit weiterzuarbeiten.

Darf jeder Vollzeitbeschäftigte die Arbeitszeitverringerung verlangen?

Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. In der Firma müssen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sein.

Wie kann der Teilzeitanspruch geltend gemacht werden?

Der Betreffende hat den Teilzeitwunsch spätestens drei Monate vor deren beabsichtigtem Beginn dem Arbeitgeber gegenüber geltend zu machen. Der Antrag muss den gewünschten Umfang der Arbeitszeitverringerung und den gewünschten Beginn möglichst mit Datumsangab...


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