nd-aktuell.de / 05.08.2010 / Politik / Seite 6

Mit 17 geht das Rennen los

Ab Januar 2011 wird das Mindestalter für den Führerschein um ein Jahr gesenkt

Christian Klemm
Nach erfolgreichen Modellversuchen wird der »Führerschein mit 17« ab nächstem Jahr bundesweit eingeführt. Das schwarz-gelbe Bundeskabinett hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) durchgewinkt.

Das Mindestalter für Fahranfänger wird ab Januar 2011 um ein Jahr herabgesetzt. Wichtigste Voraussetzung: Die Anfänger fahren in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen, der seit mehr als fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzt und höchstens drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

Dann wird vorausichtlich Gesetz, was seit mehreren Jahren erprobt wird: Als erstes Bundesland führte Niedersachsen im April 2004 das Modellprojekt »Begleitetes Fahren ab 17« ein. Später wurde es in anderen Bundesländern angewandt. Die Ergebnisse sprechen für sich: 17-Jährige in Begleitung haben im Vergleich zu 18-jährigen Fahranfängern in den ersten Monaten ihrer Fahrpraxis, wo das Unfallrisiko besonder hoch ist, rund 22 Prozent weniger Unfälle verursacht. Auf ihr Konto gehen auch 20 Prozent weniger Verkehrsdelikte wie Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Verstöße gegen Parkverbote. Peter Glowalla, Vorsitzender des Berliner Fahrlehrerverbandes, sprach gegenüber ND von einem Modell mit »durchschlagenden Ergebnissen«.

Verkehrsminister Ramsauer schlug in die gleiche Kerbe. Das Modell habe gezeigt, dass das begleitete Fahren die Fahrkompetenz der Anfänger »erheblich« verbessere, erklärte der Politiker gestern in Berlin.

Auch die Reaktionen der Automobilklubs sind positiv. »Es ist nur konsequent, dass das noch in der Erprobung befindliche Programm nun endlich als Standard angeboten wird«, sagte Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Er schloss nicht aus, dass die Zahl der Verkehrstoten schon in diesem Jahr unter die Grenze von 4000 fallen könnte. »Begleitetes Fahren dient der Unfallverhütung«, so Hillgärtner. Ähnliches war vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zu hören. Das Unfallrisiko könne deutlich gemildert werden, wenn zuvor kontrollierte Fahrpraxis erworben werde.

»Begleitetes Fahren ab 17« wurde von den Jugendlichen bisher gut angenommen. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel haben seit dem Start des Modellprojekts vor gut dreieinhalb Jahren rund 23 000 Jugendliche den Führerschein mit 17 Jahren erworben. Das entspreche etwa einem Drittel der infrage kommenden Menschen in diesem Alter, so Karl-Heinz Daehre (CDU), Verkehrsminister in Sachsen-Anhalt. In Niedersachsen waren es im vergangenen Jahr rund 38 Prozent eines Jahrganges, die an dem Modell teilgenommen haben. Insgesamt haben etwa 380 000 junge Männer und Frauen den »Führerschein mit 17« gemacht.

Der begleitende Erwachsene berät den Anfänger während des Fahrens im ersten Jahr. Die Begleitperson muss in die »Prüfbescheinigung«, die nach bestandenen Prüfungen ausgehändigt wird, namentlich eingetragen werden. Es ist möglich, mehrere Erwachsene zu vermerken; ihre Anzahl ist nicht begrenzt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Begleitung Vorschrift. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung erst einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

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