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Nur Mindeststandard ist einzuhalten

Schallschutz

Ständige Geräuschbelästigung in einer Mietwohnung kann das Leben zur Qual machen. Tritt während der Mietzeit eine starke Belästigung durch Geräusche auf, die das normal hinnehmbare Maß überschreiten, ist das ein Grund zur Mietminderung. In der Rechtsprechung werden dafür durchschnittlich 20 Prozent Minderung als angemessen erklärt.

Am 7. Juli beschäftigte der Schallschutz für Mieter den Bundesgerichtshof. Dem Fall lag ein Streit vor dem Landgericht zugrunde. Ein Mieter in Bonn minderte seine Miete um zehn Prozent, weil die Trittschalldämmung der darüber liegenden Wohnung unzureichend sei. Als der Vermieter dagegen klagte, gab das Landgericht dem Mieter recht. Zwar entspreche die Schalldämmung der betreffenden Wohnung der ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177139.nur-mindeststandard-ist-einzuhalten.html

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