Brunner-Prozess: Plädoyers gesprochen
Lange Haftstrafen gefordert
Die Nebenklage schloss sich der Strafforderung an und wertete die Anträge der Anklagebehörde als völlig angemessen. Das Plädoyer der Verteidigung ist für den Nachmittag angesetzt.
Strafmildernd wertete die Anklagebehörde, dass Sebastian L. eine Tötungsabsicht nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Er hatte nach Zeugenaussagen nicht mehr auf Dominik Brunner eingetreten, als dieser am Boden lag. Außerdem habe er Markus S. noch zu bremsen versucht und während der fast einjährigen Haft Reue gezeigt.
Dass Brunner nicht direkt an den schweren Verletzungen starb, sondern an Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels, war für die Strafandrohung unerheblich. Da der Herzstillstand von der massiven Gewalt unmittelbar ausgelöst worden sei, wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt nicht als Grund, von ihrem Mordvorwurf abzurücken.
Die beiden Angeklagten hatten den 50-jährigen Brunner am 12. September vorigen Jahres auf dem S-Bahnhof München-Solln mit Schlägen und Tritten traktiert, nachdem er vier Schüler gegen sie verteidigt hatte. Von den Schülern hätten die Jugendlichen Geld erpressen wollen. "Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte", sagte Staatsanwältin Verena Käbisch in ihrem Plädoyer.
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