Quo vadis Kirchensteuer?

Dietrich-Bonhoeffer-Verein schlägt Mitgliedsbeiträge und Bürgergutscheine vor

Die Kirchensteuer ist Fluch und Segen zugleich für die Kirchen in Deutschland. Immer wieder gibt es deshalb Debatten um ihre Abschaffung oder Reform.

Für Religionsgemeinschaften ist es äußerst attraktiv, vom Staat als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (K.d.ö.R.) anerkannt zu werden. Als moralischen Anstalten wird ihnen dann staatserhaltende Funktion zugesprochen und dafür erhalten sie viele Privilegien: Sie sind zur Seelsorge beim Militär, in Krankenhäusern, Strafanstalten und sonstigen öffentlichen Einrichtungen zugelassen. Daneben haben sie das Recht auf eigene Beamte. Bei staatlichen Planungsverfahren etwa müssen die Gemeinden, die als K.d.ö.R. gelten, mit einbezogen werden.

Datenschutz hin oder her, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes darf jederzeit die staatlichen Melderegister einsehen. Vor allem aber dürfen staatlich bevorzugte Glaubensgemeinschaften eigene Steuern erheben. Kein Wunder also, dass immer wieder kleinere Religionsgemeinschaften mit mehr oder weniger Erfolg vor Gericht versuchen, diesen Körperschaftsstatus zugesprochen zu bekommen. Doch so attraktiv ist...


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