Unleserlicher Schriftzug ist wirksam
Unterschrift
Auch ein unleserlicher Schriftzug ist eine rechtlich wirksame Unterschrift. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Denn die Unterschrift dürfe nicht an der Leserlichkeit gemessen werden.
Vielmehr sei maßgeblich, dass der Unterzeichner bewusst eine Unterschrift leisten und sich somit rechtlich binden wollte
Das Gericht verwarf mit seinem Urteil di...
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