nd-aktuell.de / 06.10.2010 / Brandenburg / Seite 9

Grüne klagt erneut auf Akteneinsicht

(dpa/ND). Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche zieht zum zweiten Mal vor das Berliner Verfassungsgericht, um ihre Wünsche nach einem zügigen Einblick in die Senatsunterlagen zum teilweisen Verkauf der Berliner Wasserbetriebe an Privatinvestoren durchzusetzen. Kosche beklagte am Dienstag, sie habe erst am Montag einen Bescheid erhalten, wonach sie zunächst 15 von 180 vorhandenen Aktenordnern einsehen dürfe. »Wenn das in dem Tempo weitergeht, werden die gesamten Akten erst in drei Jahren zur Verfügung stehen«, sagte die Parlamentarierin. Die Senatsverwaltung für Finanzen wolle sie offenbar ins Leere laufen lassen. Kosche hatte im Juli mit einer ersten Klage auf Akteneinsicht beim Landesverfassungsgericht Erfolg gehabt. Die zweite Klage soll dem Gericht an diesem Mittwoch zugehen.

Die Folgen der Teilprivatisierung sorgen seit Jahren für Zündstoff. Denn den Wasserbetrieben werden zu hohe Trinkwasserpreise vorgeworfen. Der Fall wird mittlerweile auch vom Bundeskartellamt geprüft. Seit dem Sommer sammelt zudem die Bürgerinitiative »Wassertisch« Unterschriften für ein Volksbegehren zur Offenlegung der Kaufverträge. 1999 hatte der damalige CDU/SPD-Senat 49,9 Prozent der Geschäftsanteile an den Wasserbetrieben für rund 3,3 Milliarden D-Mark an RWE und Veolia verkauft. Als Kosche ihr Akteneinsichtsrecht als Parlamentarierin geltend machte, hatte der Senat im Jahr 2008 eine vollständige Offenlegung seiner Unterlagen unter Verweis auf schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen des Landes und der privaten Anteilseigner abgelehnt.