nd-aktuell.de / 09.10.2010 / Brandenburg / Seite 16

Weggesperrt für immer?

Sexualstraftäter soll in Sicherungsverwahrung bleiben / Das Landgericht Potsdam entscheidet am Montag

Von Marion van der Kraats, dpa

Er hat sein Opfer geschlagen und in einen Kofferraum gesperrt. Später vergewaltigte der gebürtige Thüringer die 20-Jährige in Seddin (Potsdam-Mittelmark). Stunden, die die junge Verkäuferin nie vergessen wird. »Ich dachte, ich muss sterben«, schilderte sie ihre Todesangst später im Prozess gegen ihren Peiniger vor dem Landgericht Potsdam.

Zehn Jahre sind seitdem vergangen. Von diesem Montag an muss sich das Gericht erneut mit dem Mann befassen. Zwar hat der heute 43-Jährige seine Strafe verbüßt, doch die Justiz hält ihn für höchst gefährlich und ordnete vorläufig seine weitere Unterbringung an. Das Landgericht Potsdam entscheidet nun, ob es dabei bleibt.

Geht es nach der Staatsanwaltschaft, wird der Mann dauerhaft weggesperrt. Sie hat im Januar die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Der 43-Jährige wehrte sich dagegen und kämpfte um seine fristgerechte Entlassung nach Verbüßen der zehn Jahre Haft. Vergeblich, wie Gerichtssprecher Frank Tiemann berichtet. Der im November 2000 verurteilte Mann blieb im Gefängnis. Ein entsprechender Befehl des Landgerichts vom Mai wurde vom Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel bestätigt.

Die Richter befinden sich nach dem Straßburger Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Ende 2009 in einem Dilemma: Danach verstößt die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte. Deutschland muss neue Regeln für die Sicherungsverwahrung finden. »Solange können wir aber nicht warten«, sagt Gerichtssprecher Tiemann. Nach seiner Einschätzung bestehen im Potsdamer Fall aber Chancen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung: weil die Möglichkeit schon im früheren Prozess thematisiert wurde. In den vergangenen 15 Jahren sind die Regeln für die Sicherungsverwahrung immer wieder ergänzt und verschärft worden, entstanden ist eine undurchsichtigere Rechtslage. Eine Reform soll damit Schluss machen und zugleich den Vorgaben aus Straßburg gerecht werden.

Der Bund will eine neue Form der sicheren Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter schaffen. Diese soll weder mit der Strafhaft gleichzusetzen sein noch mit der Unterbringung psychisch Kranker. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) betrachtet den Kompromiss der schwarz-gelben Koalition mit Skepsis. Im Grundsatz sei der Ansatz zwar richtig, aber es gebe noch viele Fragen. »Insbesondere bei der Regelung für Altfälle gibt es mehr Fragen als Antworten«, sagt sie. Der Bund solle klar beschreiben, wie er sich eine »geschlossene Einrichtung« vorstelle, die kein Gefängnis und auch keine psychiatrische Anstalt sei, meint die Senatorin.

Innen- und Justizminister fordern eine klare Linie, denn die Umsetzung ist Ländersache. Brandenburg und Berlin suchen eine gemeinsame Lösung. Eine Arbeitsgruppe will im Dezember Vorschläge vorlegen, wie sie kooperieren können. Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) beschreibt die Ziele: »Die Sicherheit der Bevölkerung muss gewährleistet bleiben.« Gleichzeitig müsse gefährlichen Straftätern gestattet werden, auch hinter Gittern ein möglichst menschenwürdiges Leben zu führen.

Bundesweit ist die Zahl der Sicherungsverwahrungen in den vergangenen zwölf Jahren von 202 auf 500 Fälle gestiegen. Mindestens 80 Täter können sich auf das Urteil von Straßburg berufen. Mehr als ein Dutzend von ihnen kam inzwischen auf freien Fuß. In Berlin sind laut Justiz sieben Gewalt- und Sexualstraftäter betroffen. Bis 2018 sollen weitere 13 Männer hinzu kommen. In Brandenburg sind sieben Gefangene in Sicherungsverwahrung. Die erste Entlassung steht erst im Oktober 2014 an.

Die Folgen derartiger Haftentlassungen hat das Land gleichwohl bereits zu spüren bekommen. In Joachimsthal im Barnim gab es wochenlang Proteste vor der Wohnung eines Serienvergewaltigers, der Anfang 2008 nach 22 Jahren Haft entlassen worden war. Zunächst wurde der Mann rund um die Uhr von Polizeibeamten bewacht. Heute wird er »intensiv und kontinuierlich betreut«. Zudem unterziehe er sich einer Sozialtherapie. »Er ist kooperativ und arbeitet mit uns zusammen«, sagt Peter Salender, Sprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder).